Die Nachbarväter besaßen Befehls- und Straffreiheit.
Die Nachbarn mussten ihren Weisungen folgen.
Geldstrafbeträge wurden auf dem Richttag festgelegt.
Bestraft wurden zum Beispiel: wer das Täfelchen nicht weitergab, wer Streitigkeiten suchte, wer den Gehorsam verweigerte, wer Strafen nicht bezahlen wollte, wer oft verspätete, etc.