Bruder- und Schwesterschaft

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Link zum: Bericht J. Wolba

Bestand

Die beiden kirchliche Verbände, Bruder- und Schwesterschaft, bestanden bis zum Zweiten Weltkrieg. Danach gab es zu wenig Jugendliche.

 

Organisation

Der Pfarrer war die höchste Instanz.

Die beiden Kirchenväter waren die Aufseher.

Geführt wurde die Organisation vom Alt- und Jung Knecht / Magd.

Der Schriftführer hatte zusätzlich die Funktionen als Wortmann und Kassierer.

Die Schaffner notierten die Verstöße der Jugend und meldeten diese auf dem Zugang.

 

Aufgaben

Verantwortung für Ehrbarkeit und Ordnung der Jugend im täglichen Leben.

Besuch des Gottesdienstes.

Teilnahme am Abendmahl nach vorheriger Versöhnung.

Beteiligung an festlichen Umzügen.

 

Aufnahme

Die Aufnahme erfolgte eine Woche nach der Konfirmation.

 

Zugang

Der Zugang (Versammlung) wurde alle sechs Wochen abgehalten.

 

Inhalt der Beratungen

Bestrafung der Brüder / Schwestern, welche gegen die Statuten (Regeln) verstoßen hatten.

Terminfestlegung und Besprechung der Gemeinschaftsarbeiten.

Organisation der Tanzunterhaltungen.

 

Austritt

Der Austritt geschah durch “Ausbitten” vor der Heirat oder bei Erreichung des 30. Lebensjahres.